ich ausschließlich auf Grundlage sorgfältig aufeinander abgestimmter, spielstärkenorientierter Unterrichtsinhalte unterrichte. Damit ist für sie von Beginn an erkennbar, wie das Unterrichtsziel eines spielstarken, umfassend ausgebildeten Tennisspielers erfolgreich erreicht wird.
sie im Bedarfsfall einen unterstützenden Einsatz umfassender technischer Unterrichtshilfen während der Unterrichtsstunden erwarten dürfen. Die Lernerfolge meiner Kunden werden durch Ballmaschine, Videoanalyse, Aufschlaggeschwindigkeitsmeßgerät u.v.m. optimiert.
ihr Kind im Bedarfsfall mit altersgerechten Unterrichtshilfen (= kleinere Tennisschläger, Softbälle, Kleinfeldnetz etc.) unterrichtet wird.
ihr Kind während der ersten Unterrichtsstunden kostenlos altersgerechte Markentennisschläger nutzen kann (und sie somit ohne vorherige Gewissheit, dass ihr Kind ein langfristiges Interesse am Tennissport gewonnen hat, keine Tennisausrüstung zu kaufen brauchen).
sie auch bei Unterrichtsstunden auf ihrer bevorzugten / privaten Tennisanlage (Einverständnis des Eigentümers / Pächters vorausgesetzt) einen durch technische Unterrichtshilfen (z. B. mobile Ballmaschine) angereicherten Tennisunterricht ohne Aufpreis buchen können.
sie bei einem von mir während einer Unterrichtsstunde zu verantwortenden Schadenfall durch eine Tennislehrer-Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind.
allgemein gilt: Die Spielstärke allein ist für die Auswahl eines Tennislehrers genauso wenig ausreichend, wie ein "Eimer voll Tennisbälle" als einzige Unterrichtshilfe für ein qualifiziertes Techniktraining.
sie sich ganz bewusst für einen umfassend ausgebildeten Tennislehrer mit hauptberuflichen Status und gültiger Lizenz entschieden haben. Dies ist für sie Gewährleistung für eine (allein schon verbandsseitig (VDT) vorgegebene) regelmäßige Weiterbildung.
es sich bei einer Übungsleiter-Lizenz (= DTB C-Trainer) um keinen Berufsqualifizierenden Abschluss handelt. Der Aufgabenschwerpunkt dieser Lizenz liegt vor allem in der Anleitung und Betreuung breitensportorientierter Gruppen (Grundausbildung und Grundlagentraining).
man sich im Rahmen der Honorarvereinbarung im Zweifelsfall eine erfolgreich abgeschlossene, aktuell gültige "Trainerlizenz" vorlegen lassen sollte, um auf diese Weise sicherzustellen, dass man für sein Geld eine adäquate fachliche Lehrqualifikation erhält.